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Aufgaben und Ziele des Pflegegutachters:

Seit der Einführung der Pflegeversicherung gibt es nun endlich neben den Gutachtern, die den Kranken- und Pflegekassen unterstellt sind auch unabhängige Pflegegutachter welche den jeweiligen Pflegebedarf individuell unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinien ermitteln. Damit haben sie die Möglichkeit in die richtige Pflegestufe eingestuft zu werden
In einem unabhängigem Gutachten können die Wiedersprüchlichkeiten mit Begründungen dargestellt werden.
Beratungsangebote erfolgen für Privatpersonen, Pflegedienste, Sozialgerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

 

 
 

 

 
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