Pflegestufe

   
 


 

 

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Pflegestufen

In der Pfelgeversicherung gipt es 3 Pflegestufen

Pflegestufe I - erheblich Pflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Zusätzlich besteht bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf eine Härtefallregelung. Diese ist nur begrenzt möglich.

Für die Gewährung von Leistungen der Pflegekassen sind folgende Voraussetzungen nötig:

 

  • In der Pflegestufe I sind 45 Minuten in der Grundpflege und 45 Minuten für die Hauswirtschaft nötig.
  • In der Pflegestufe II sind 120 Minuten in der Grundpflege und 60 Minuten für die Hauswirtschaft nötig.
  • In der Pflegestufe III sind 240 Minuten in der Grundpflege und 60 Minuten für die Hauswirtschaft nötig.

 
 

 

 
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